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Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben -- § 201 BAO (Ritz, RdW 2003/48, S. 59)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2003/256ÖStZ 2003, 178 Heft 7 v. 1.4.2003

Mit dem AbgRmRefG wurde auch § 201 BAO neu gefasst. Diese Neufassung gilt für Selbstberechnungsabgaben sowie sinngemäß für Abfuhrabgaben. Der Autor stellt die betroffenen Abgaben dar, bespricht die allgemeinen Voraussetzungen für die Festsetzung, befasst sich mit § 201 Abs 2 Z 3 und Abs 3 Z 2 BAO sowie der zusammengefassten Festsetzung nach § 201 Abs 4 BAO und behandelt die sinngemäße Anwendbarkeit des § 201 BAO bei Abfuhrabgaben.

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