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Änderung des EStG 1988, des UStG 1994 und des ErbStG 1955

ÖStZ 2003/247ÖStZ 2003, 174 Heft 7 v. 1.4.2003

Artikel I

Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 155/2002, wird wie folgt geändert:

1. § 108b Abs. 1 Z 2 lit d lautet:

“d) Eine mit dem Tod des Versicherungsnehmers beginnende, an den hinterbliebenen Ehegatten oder eine hinterbliebene Person, mit der der Versicherungsnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt hat, auf dessen Lebensdauer zu zahlende Rente."

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