Die Mindestkörperschaftsteuer hat von Beginn an Fragen aufgeworfen: So befasste sich etwa Sektionschef Dr. Wolfgang Nolz in der ÖStZ 1994, 352 f, mit einem “Schnellschuss des VfGH zur Frage der Verfassungskonformität der Mindestkörperschaftsteuer". Der folgende EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 sowie die in § 205 BAO ab 1. 10. 2001 neu eingeführte Anspruchsverzinsung/Gutschriftsverzinsung bereichern die Mindestkörperschaftsteuer um neue Aspekte.