Aus Gründen der sicheren Identifizierung der FINANZ-Online-Teilnehmer wird bei einem Unternehmer, der die (erstmalige) Anmeldung nicht persönlich vornimmt, sondern sich vertreten lässt, eine Spezialvollmacht mit beglaubigter Unterschrift verlangt. Entsprechend einer Anregung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder kommt zeitlich befristet eine vereinfachte Anmeldung ohne Unterschriftsbeglaubigung zur Anwendung, wenn die Anmeldung durch einen Wirtschaftstreuhänder erfolgt. Nähere Details finden Sie auf der BMF-Homepage unter www.bmf.gv.at/steuern/Aktuelles/FON_WT.htm .