Aufgrund einer Änderung im NEUFÖG können seit 1. 1. 2002 einige der für Neugründungen geltenden Steuerbegünstigungen auch bei bestimmten (Teil-)Betriebsübertragungen in Anspruch genommen werden. Der Beitrag gibt jene Verordnung wieder, die die wesentlichen Merkmale einer solchen begünstigten Betriebsübertragung regelt und listet die Änderungen gegenüber der bestehenden “Neugründungsverordnung" auf.