In die Amtszeit des geschätzten Adressaten dieser Festgabe fallen nicht nur zahlreiche Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Familienlasten, sondern auch verschiedene -- zum Teil politisch heftig umstrittene -- Maßnahmen der Legislative, mit denen diesen Entscheidungen Rechnung getragen werden sollte. Es schien daher nicht unangebracht, im Rahmen dieses Beitrages die Judikatur in ihrer historischen Entwicklung zu rekapitulieren und auf verbleibende Probleme aufmerksam zu machen. Sinnvollerweise ist dabei zwischen den Fallgruppen: haushaltszugehörige Kinder, nicht haushaltszugehörige Kinder, dauernd im Ausland lebende Kinder und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.