Ziel der Richtlinie ist es, eine effektive Besteuerung von Zinserträgen sicherzustellen, die in der Regel in allen 15 Mitgliedstaaten in das steuerbare Einkommen ansässiger natürlicher Personen eingehen. Die Richtlinie beschränkt sich auf grenzüberschreitende Zinszahlungen und lässt die innerstaatlichen Regelungen der Mitgliedstaaten über die Besteuerung der Zinserträge unberührt.