Der Autor bespricht folgende EuGH-Urteile vom 17. 10. 2002: Gesellschaftsteuer bei Ausgabe neuer Aktien auf kapitalerhöhende mittelbare Einlagen (Rs C-339/99 , Energie Steiermark Holding) und Gesellschaftsteuer bei Erwerb von Genussscheinen (Rs C-71/00 , Develop sowie Rs 138/00, Solida Raiffeisen Immobilien Leasing und Tech Gate Vienna Wissenschafts- und Technologiepark). Im Anschluss an die Ausführungen des Autors werden die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH dargestellt.