Mit 1. 1. 2003 kam es zu einer Neuregelung im Bereich der Sozialversicherung für Vortragende und Lehrende an Erwachsenenbildungseinrichtungen. Es gibt nunmehr keine Unterscheidung in “Lehrende" und “Vortragende". Im Rahmen des aktuellen Themas wird die für alle nebenberuflich vortragenden Personen (Ausnahme: Gewerbeberechtigung, Berufsberechtigung) geltende Regelung vorgestellt.