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Erstattung von Prämien und Einbehaltung und Abfuhr zurückzufordernder Beträge im Rahmen der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge für das Jahr 2002

ErlassrundschauÖStZ 2003/143ÖStZ 2003, 77 Heft 4 v. 17.2.2003

EStG 1988: § 108a Abs 4 und 5

Gem § 108a Abs 4 EStG 1988 hat der Rechtsträger den zu erstattenden Betrag (die Prämie) bei der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland anzufordern.

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