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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2003

ErlassrundschauÖStZ 2003/142ÖStZ 2003, 77 Heft 4 v. 17.2.2003

EStG 1988: § 33 Abs 4

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden.

Für das Jahr 2003 gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen folgende monatliche Regelbedarfsätze:

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