Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben können über Antrag und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als außerordentliche Einkünfte gemäß § 37 Abs 5 EStG begünstigt besteuert werden. Die Autoren gehen der Frage nach, ob diese Begünstigung auch auf Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen eines Kommanditisten anwendbar ist.