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Der “stehen gelassene" Honoraranspruch (Renner, SWK 32/2002, S 807)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2003/85ÖStZ 2003, 50 Heft 3 v. 3.2.2003

Der Beitrag befasst sich mit dem Erkenntnis des VwGH vom 24. 9. 2002, 2000/14/0132, wonach ein Gläubiger auch dann über einen Geldbetrag verfügt, wenn die Auszahlung auf seinen Wunsch verschoben wird, obwohl der Schuldner zahlungswillig ist; der Zufluss erfolgt bereits in diesem Zeitpunkt.

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