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Energieabgabevergütung - wie geht es nach dem Auslaufen per Ende 2002 weiter?

Die erste Seite aktuellÖStZ 2003/53cÖStZ 2003, 37 Heft 3 v. 3.2.2003

Zur Frage der Verlängerung der nach geltender Rechtslage per Ende 2002 ausgelaufenen Energieabgabevergütung gibt es derzeit keine gesicherten Informationen. Aufgrund von Recherchen im BMF sowie bei den Interessensvertretungen zeigt sich derzeit folgendes Bild:

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