Beim ECOFIN am 21. 1. 2003 konnte eine Lösung für die Zinsenbesteuerung erreicht werden. Finanzminister Karl-Heinz Grasser nach der Sitzung: “Das Bankgeheimnis bleibt weiterhin unverändert bestehen", denn solange die Drittstaaten wie die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino ihr Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden nicht aufgeben und entsprechend dem OECD-Standard aus 2002 auf Anfrage Auskunft erteilen, nimmt Österreich einen Quellensteuerabzug in derselben Höhe wie die Drittstaaten vor und kann sein Bankgeheimnis unverändert fortführen. “Diese Regelung sichert unser Bankgeheimnis in die weite Zukunft ab. Österreich ist und bleibt damit einer der attraktivsten Finanzstandorte.", meinte Grasser weiter und: “Der bisher festgelegte Endzeitpunkt 2010 für das Koexistenzmodell und das Ende des Bankgeheimnisses konnte damit wegverhandelt werden."