Das Gemeinschaftsrecht beeinflusst das nationale Steuerrecht der Mitgliedstaaten. Wenngleich weitgehende Harmonisierungsschritte durch Rechtsakte der EG am Einstimmigkeitsprinzip scheiterten, zeigen sich Harmonisierungswirkungen durch die Rechtsprechung des EuGH, denen im Beitrag nachgegangen wird.