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Änderung der Forschungsfreibeträge

Hon.-Prof. Dkfm. Dr. Franz Heitzinger, Mag. Dr. Günther J. Silber*)*)Hon.-Prof. Dkfm. Dr.Franz Heitzinger lehrt am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung betriebswirtschaftliche Steuerlehre, der Johannes Kepler Universität Linz. Mag. Dr. Günther J. Silber ist Steuerreferent in der Abteilung “Einkommensteuer" einer großen Genossenschaft in Nürnberg.ÖStZ 2003/1127ÖStZ 2003, 534 Heft 24 v. 15.12.2003

Am 11. 11. 2003 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Wachstums- und Standortgesetz 20031)1)Vgl Regierungsvorlage zum Wachstums- und Standortgesetz 2003, Steuerlicher Teil, URL: http://www.bmf.gv.at/steuern/NeueGesetze/WaStoG2003/WaStoGRV.pdf (Stand: 25. 11. 2003).) beschlossen. Dieser Regierungsvorlage liegt ua die Zielsetzung zugrunde, die Attraktivität Österreichs als Forschungsstandort zu verbessern. So werden Forschungsfreibetrag und Forschungsprämie nach der OECD-Definition (“Frascati-Manual") erhöht. Die Steigerung von Forschungsaufwendungen für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen soll weiterhin mit 35 % gefördert werden. Dadurch bleibt es bei den bisherigen Differenzierungen der materiellen Ansatzvoraussetzungen zwischen der nun vorgelegten Norm des§ 4 Abs 4 Z 4 EStG 1988(bisher auch als FFB II bezeichnet) und der des§ 4 Abs 4 Z 4a EStG 1988(bisher auch als FFB I bezeichnet).

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