Am 11. 11. 2003 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Wachstums- und Standortgesetz 20031)) beschlossen. Dieser Regierungsvorlage liegt ua die Zielsetzung zugrunde, die Attraktivität Österreichs als Forschungsstandort zu verbessern. So werden Forschungsfreibetrag und Forschungsprämie nach der OECD-Definition (“Frascati-Manual") erhöht. Die Steigerung von Forschungsaufwendungen für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen soll weiterhin mit 35 % gefördert werden. Dadurch bleibt es bei den bisherigen Differenzierungen der materiellen Ansatzvoraussetzungen zwischen der nun vorgelegten Norm des§ 4 Abs 4 Z 4 EStG 1988(bisher auch als FFB II bezeichnet) und der des§ 4 Abs 4 Z 4a EStG 1988(bisher auch als FFB I bezeichnet).