Die handelsrechtliche Bewertung von Beteiligungen an Gesellschaften hat nach der einschlägigen Rechtsprechung nicht nur auf den Ertragswert Rücksicht zu nehmen, sondern auch auf Synergie- oder Kombinationseffekte. Diese sind zT schwierig zu quantifizieren. Im Beitrag werden Lösungsvorschläge gezeigt, wie Synergien für die Beteiligungsbewertung fruchtbar gemacht werden können.