Die IDW-Stellungnahme (IDW RS HFA 8, Stand 1. 10. 2002) befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von ABS-Gestaltungen beim Veräußerer. Es werden Grundlagen für die Ausbuchung von Forderungen und die bilanzielle Behandlung bei fehlendem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums dargestellt.