Beim Contracting erbringt der Contractor eine Fülle von Leistungen an den Auftraggeber, so etwa die optimierte Wärme- oder Energielieferung. Das Contracting soll einerseits die Auslagerung von Aufgaben an eine dritte Person ermöglichen, andererseits durch das zugekaufte Know-how eine Optimierung und Verbilligung der bezogenen Leistung ermöglichen. Diese Vertragsform wirft eine Fülle von umsatzsteuerlichen, aber auch einkommensteuerlichen Problemen auf, auf die im Beitrag eingegangen wird.