Die Frage nach der Zurechnung von Einkünften stellt sich bei jeder schwierigeren Frage des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts. Die Markteinkommenstheorie Ruppes habe nach Ansicht des Autors wertvolle Einsichten in die Zurechnung von Einkünften geliefert. Sie könne im Verein mit den Zurechnungsgrundsätzen des § 24 BAO und dem Veranlassungsprinzip zu einer allgemeinen Zurechnungslehre ausgebaut werden.