Nach Ansicht des Autors können bei gewissenhafter Durchführung einer Due Diligence wichtige Erkenntnisse über das Zielunternehmen gewonnen werden, insb was die Verschuldung - etwa gegenüber den Abgabenbehörden - betrifft. Für solche Abgabenschulden wird der unsorgfältige Erwerber eines Unternehmens von § 14 BAO herangezogen. Strasser untersucht, inwieweit eine Tax Due Diligence nicht nur vernünftig, sondern im Lichte der Erwerberhaftung gegenüber Abgabenbehörden auch rechtlich geboten sei.