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Tax Due Diligence - die nach § 14 BAO gebotene Sorgfalt? (Strasser, SWK 28/2003, S 691)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2003/1089ÖStZ 2003, 526 Heft 23 v. 1.12.2003

Nach Ansicht des Autors können bei gewissenhafter Durchführung einer Due Diligence wichtige Erkenntnisse über das Zielunternehmen gewonnen werden, insb was die Verschuldung - etwa gegenüber den Abgabenbehörden - betrifft. Für solche Abgabenschulden wird der unsorgfältige Erwerber eines Unternehmens von § 14 BAO herangezogen. Strasser untersucht, inwieweit eine Tax Due Diligence nicht nur vernünftig, sondern im Lichte der Erwerberhaftung gegenüber Abgabenbehörden auch rechtlich geboten sei.

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