Der Autor zeigt in seiner Abhandlung auf, dass vor Beginn der tatsächlichen Überprüfung und Verprobung einer Buchführung die Kontrolle des Erlöserfassungssystems in Verbindung mit der Prüfung des Formalzustandes der Bücher und Aufzeichnungen unverzichtbare Ausgangspunkte für die Beurteilung der sachlichen Richtigkeit der Buchführung sind.