Nach In-Kraft-Treten des ImmoInvFG stellt sich für bisherige Anbieter von “Immobilienfonds" die Frage, ob sie in den Regelungsbereich des ImmoInvFG wechseln wollen, der dem Anlieger erhöhte Sicherheit verspricht. Der Beitrag widmet sich der Frage, unter welchen aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen eine Immobilien-Aktiengesellschaft ihre Immobilien in einen Fonds “einbringen" kann und welche gesellschaftsrechtlichen Schritte dafür notwendig sind.