Gagen an selbstständig tätige dt Kostümbildner und Regisseure sind gem Art 14 DBA-Deutschland-2000 in Österreich ab 1. 1. 2003 von der Abzugsbesteuerung zu entlasten. Sie können anlässlich der Auszahlung steuerfrei gestellt werden, wenn als Nachweis für die Abkommensberechtigung eine dt Ansässigkeitsbescheinigung beigebracht (oder nachgebracht) wird. Für die dt Schauspieler besteht allerdings gem Art 17 DBA keine Steuerentlastungsberechtigung. Werden die dt Künstler nicht auf Werkvertragsbasis, sondern als Dienstnehmer des inländischen Theaters tätig, steht das Besteuerungsrecht nicht nur in den Fällen der Schauspieler, sondern gem Art 15 des Abkommens auch in den Fällen der Kostümbildner und Regisseure Österreich zu, sodass in diesen Fällen keine Steuerfreistellung erfolgen kann. (SWI 2003, 354)