Wird ein nl Orchester, das seine Aktivitäten in einer nicht auf Gewinn gerichteten Weise der klassischen Musik widmet, von einem österr Medienunternehmen für Konzert- und CD-Produktionen engagiert, dann kann gem Art 18 Abs 3 DBA-Niederlande idF BGBl III 2003/14, eine Entlastung von der österr Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 erwirkt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezüglich in einem “Verständigungsverfahren" die Entlastungsberechtigung des nl Orchesters anerkannt wird. Dieses “Verständigungsverfahren" (das im Wesentlichen darin besteht, dass dem BMF seitens des nl Finanzministeriums die Entlastungsberechtigung notifiziert wird) kann durchaus auch im Nachinein von dem nl Orchester in den Niederlanden in Gang gesetzt werden. In einem solchen Fall könnte sodann seitens des Orchesters beim FA Eisenstadt unter Verwendung des Vordruckes ZS-RD1 (deutsch) oder ZS-RE1 (englisch) samt Beiblatt C die Rückzahlung des vorgenommenen Steuerabzuges beantragt werden. Die Vordrucke sind über die Homepage des BMF in einer Downloadversion zu beziehen. (SWI 2003, 380)