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Keine Anwendung der Handelsvertreterpauschalierung auf Versicherungsmakler

ErlassrundschauÖStZ 2003/1057ÖStZ 2003, 505 Heft 22 v. 17.11.2003

VO BGBl II 2000/95: § 1

Die Gewerbeordnung unterscheidet in § 124 Z 17 das Gewerbe des “Versicherungsagenten" vom Gewerbe des “Versicherungsmaklers, Beraters in Versicherungsangelegenheiten (verbundenes Gewerbe, § 124 Z 18)".

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