In diesem 2. Teil sollen Zulässigkeit und praktische Anwendbarkeit der neuen, im Erlassweg geregelten Bestimmungen in Zusammenhang mit der Besteuerung bestimmter Alternative Investments hinterfragt werden. Im Anschluss wird die Berechtigung der aktuellen Diskussion über die Besteuerung bestimmter Genussrechte, für die es nach Ansicht des Autors keinen Anlass gibt, in Frage gestellt.