Der VfGH hatte in seiner Entscheidung vom 9. 10. 2002, G 112, 113/02, ausgesprochen, dass § 29 Z 1 EStG grundsätzlich geeignet ist, die steuerliche Entlastung der Vermögensumschichtung bei Gegenleistungsrenten im Bereich des Privatvermögens herbeizuführen. Allerdings sei der nach § 16 BewG zu ermittelnde kapitalisierte Wert der Rentenverpflichtung nicht als Vergleichswert geeignet. Der Autor befasst sich mit der - in Folge dieser Entscheidung im BBG 2003 vorgenommenen - Neuregelung der Rentenbesteuerung.