Im Urteil de Groot hat der EuGH entschieden, dass das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer einer dem österreichischen § 33 Abs 10 EStG vergleichbaren niederländischen Vorschrift betreffend die Berechnung des Progressionsvorbehaltes entgegensteht, da aufgrund dieser Bestimmung die persönlichen Abzugsposten (Unterhaltskosten) nur zum Teil berücksichtigt wurden, und hat sich bei seinen Erwägungen mehrmals auf das Urteil Schumacker gestützt. Der Autor zeigt die beiden Urteilen gemeinsame Aussage auf und legt auf deren Grundlage weitere, über § 33 Abs 10 EStG hinausgehende Auswirkungen dar.