§ 12 Abs 3 Z 1 KStG 1988 normiert, dass eine Vorschreibung auf den niedrigeren Teilwert nur dann steuerlich wirksam vorgenommen werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Wertänderung nicht auf eine Ausschüttung zurückzuführen ist. Der Beitrag untersucht den Zusammenhang zwischen einer Ausschüttung und der Wertveränderung einer Beteiligung. Die Ergebnisse stehen nach Ansicht von Pummerer im Widerspruch zu der in den Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 vertretenen Auffassung.