Seit 20. 8. 2003 stehen die Änderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kapitalanlagen endlich fest1)). In der Folge sollen die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die konkreten Auswirkungen aus Sicht des Anlegers aufgezeigt und kritisch hinterfragt werden. Insb das Jahr 2003 hat dabei so seine Tücken. In der nächsten Ausgabe wird inTeil 2der Sinn der neu geregelten Besteuerung bestimmter Alternative Investments hinterfragt und auch die aktuelle Diskussion um die Besteuerung von Genussrechten darf nicht unkommentiert bleiben.