In letzter Zeit wurde vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 17. 10. 2002, Energie Steiermark Holding AG, im Schrifttum die Gesellschaftsteuerpflicht des “klassischen" Großmutterzuschusses diskutiert. In der Praxis wird aber auch eine andere Konstruktion gewählt, um die Gesellschaftsteuer zu vermeiden, nämlich Zuschüsse im Rahmen von Treuhandkonstruktionen. Im Beitrag wird der Tauglichkeit einer solchen Konstruktion nachgegangen.