Die Frage der Gebührenpflicht einer Vertragsübernahme wird lt Konezny unterschiedlich gelöst. Oftmals gingen die Lösungsansätze von einer Abtretung oder von einer Neubegründung des übertragenen Vertrages aus. Bei genauerer Analyse zeige sich aber, dass diese Lösungen keinesfalls zwingend sind. Es bestünden Anhaltspunkte, die für eine Gebührenfreiheit sprechen.