Der Autor zieht aus der Rechtsansicht des BMF, wonach satzungsgemäße Zuwendungen eines Vereins nicht der Schenkungssteuer unterliegen, folgenden Schluss: “Preisausschreiben von Unternehmungen in Form von Kapitalgesellschaften, die bisher schenkungssteuerpflichtig waren, unterliegen konsequenterweise in Zukunft nicht mehr der Schenkungssteuer".