Da seit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2002 auch Betriebsübertragungen begünstigt sind, verdienen die gebühren- und verkehrsteuerlichen Bestimmungen im NeuFöG nach Ansicht des Verfassers nunmehr eine gesteigerte Betrachtung. Er stellt in seinem Artikel einleitend die Begünstigungen durch das NeuFöG dar, erörtert den Begriff der Neugründung, bespricht die Betriebsübertragung und befasst sich mit den einzelnen Begünstigungen.