Aufgrund der Judikatur des EuGH (Urteil vom 8. 1. 2002, Rs C-409/99 , Metropol Treuhand und Stadler) sind nunmehr jene Kleinbusse (MiniVans), für die vor 1996 Vorsteuerabzug bestanden hat, wieder vorsteuerabzugsberechtigt. Die entsprechenden Bestimmungen wurden in die VO des BMF, BGBl II Nr 2002/193, aufgenommen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob auch für kleinere siebensitzige Modelle, die neu entwickelt wurden, der Vorsteuerabzug zusteht.