Wie im Beitrag dargestellt, geht der VwGH in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 31. 3. 2003 davon aus, dass Art 20 der 6. MWSt-RL auch bei Änderungen der nationalen Rechtslage eine Vorsteuerberichtigung gebiete. Diese Thematik ist derzeit Gegenstand zweier anderer Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH (C-487/01 und C-7/02 ). Der Autor berichtet über die Auffassung des Generalanwaltes und bezieht dazu Stellung.