Mit Urteil vom 8. 5. 2003, Rs C-269/00 , Seeling/FA Starnberg, hat der EuGH entschieden, dass die unechte Steuerbefreiung des Verwendungseigenverbrauchs gemischt genutzter Gebäude, die zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet werden, gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Die Verfasser berichten über den Ausgangssachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH, besprechen die Auswirkungen auf das nationale Steuerrecht, informieren über materiell-rechtliche Konsequenzen für den Steuerpflichtigen und erörtern Möglichkeiten der verfahrensrechtlichen Umsetzung sowie denkbare Reaktionen des Gesetzgebers.