Aigner/Kofler sind von der Argumentation des BMF im Entwurf zum Körperschaftsteuerprotokoll 2003, wonach § 7 Abs 3 KStG sämtliche Einkünfte solcher Körperschaften als “laufende" qualifiziere und deshalb “ein Veräußerungsgewinnfreibetrag begrifflich nicht in Betracht" komme, nicht überzeugt.