In seinen Anmerkungen zur neueren Judikatur zum GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in Bezug auf den Dienstgeberbeitrag, zur Kommunalsteuer und zum FLAF geht der Autor insbesondere der Frage nach, ob das übernommene Unternehmerrisiko einer Aufteilung in fremdübliches und fremdunübliches zugänglich ist.