Im Zuge des Entstehens der UmgrStR 2002 war insbesondere der Schuldzinsenabzug nach Umgründungen stark diskutiert. So sah der Begutachtungsentwurf zahlreiche und massive Einschränkungen im Zusammenhang mit Verschmelzungen, Umwandlungen und Einbringungen vor. Der Artikel stellt die wesentlichsten Aspekte des nunmehr endgültigen Meinungsstands des BMF systematisch dar.