Die neuen Regelungen, die im Zuge der Einführung des UFS in die BAO aufgenommen wurden, werfen eine Reihe von Rechtsfragen auf. In der Untersuchung wird auf einige Aspekte der Zuständigkeit erstinstanzlicher Abgabenbehörden im Zusammenhang mit kassatorischen Entscheidungen des UFS (§ 289 BAO) eingegangen.