Im Hinblick auf eine stärkere Ausrichtung der Forschungsförderung auf international gebräuchliche Standards wurde mit dem KBG 20021)) neben dem bisherigen Forschungsfreibetrag von 25 bzw 35 % ein neuer Forschungsfreibetrag auf Basis eines weiter gefassten Begriffes von Forschungsaufwendungen eingeführt. Alternativ zur Geltendmachung der Forschungsfreibeträge kann auch eine Forschungsprämie in Anspruch genommen werden. In diesem Beitrag sollen die beiden Forschungsfreibeträge und die Forschungsprämie verglichen sowie das Ergebnis einer Günstigerprüfung (zur steueroptimalen Wahl der Begünstigung) dargestellt werden.