vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aus der Rechtsprechung des EuGH

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtDDr. Georg KoflerÖStZ 2003/613ÖStZ 2003, 307 Heft 13 v. 1.7.2003

1. Die Art 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art 49 EG) und 60 EG-Vertrag (jetzt Art 50 EG) stehen einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, nach der in der Regel bei Gebietsfremden die Bruttoeinkünfte, ohne Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden, während bei Gebietsansässigen die Nettoeinkünfte, nach Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!