Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich seit dem EStG 1972 mit § 6 Z 6 EStG eine ausdrückliche Bewertungsvorschrift. In jüngster Zeit wurden jedoch vermehrt Stimmen laut, die eine EU-Rechtswidrigkeit in der Vorschrift des § 6 Z 6 EStG kritisieren und eine Beibehaltung der Norm in der heutigen Form ablehnen. Der Autor untersucht, ob das deutsche Konzept der Entstrickung eine mögliche Alternative darstellt.