Der EuGH hat durch sein Urteil vom 5. 11. 2002 in der Rs Überseering BV (C-208/00 ) eine grundlegende Entscheidung hinsichtlich der seit längerem in Diskussion befindlichen gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen bei Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes einer zuziehenden ausländischen Gesellschaft getroffen. Die Abhandlung geht den sich aus dem Urteil ergebenden Auswirkungen auf die in Österreich verankerte Sitztheorie nach.