Der Autor befasst sich mit dem Erkenntnis des VwGH vom 27. 8. 2002, 96/14/0148, wonach dann, wenn sich eine Betriebsstätte über die Gebiete mehrere Gemeinden erstreckt, die Belastung durch die Wohnungen der Dienstnehmer weiterhin ein für die Zuteilung der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer maßgebender -- wenn auch nicht der alleinige -- Faktor ist.