Werden rund um den Bilanzstichtag Vermittlungsleistungen erbracht, wobei das zugrunde liegende Geschäft zwischen dem Kaufinteressenten und dem Geschäftsherrn erst im neuen Wirtschaftsjahr geschlossen, die Vermittlungsprovision jedoch noch im alten Wirtschaftsjahr bezahlt wird, ergibt sich die Unsicherheit, wann bei dem insoweit noch schwebenden Geschäft Aufwendungen und Erträge zu realisieren sind.