In SWK 6/2003 wurde von Gedlicka und Neumeister unabhängig voneinander die Auffassung vertreten, dass die sofortige ertragswirksame Erfassung der mit dem HWG 2002 befristet eingeführten Investitionszuwachsprämie als handelsrechtlich zulässig anzusehen sei. Die dagegen von Maukner/Rohatschek ebenfalls in SWK 6/2003 vorgebrachten Bedenken nimmt Neumeister zum Anlass, seine Aussagen zu präzisieren.